Museen der Stadt Dresden
Informationen für Besucherinnen und Besucher

Das Museum ist zu den regulären Zeiten geöffnet.

Entsprechend der aktuellen Sächsischen Corona-Notfallverordnung gilt bis einschl. 2. April die 3G-Regelung.

Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Corona-Verordnung unterliegen.

Erwachsene ab 16 Jahren müssen im Museum eine FFP2-Maske tragen. Bei Kindern zwischen 6 und 16 Jahren ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) ausreichend.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 1. März 2022

Ab 3. April 2022 gelten neue Regeln

Ab Sonntag, 3. April 2022, tritt das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Damit entfällt die gesetzliche Grundlage weiterhin Zutrittskontrollen zur Einhaltung der 2G- bzw. 3G-Regelung durchzuführen. Für Ihren Museumsbesuch ab kommenden Sonntag müssen Sie keinerlei Nachweise vorzeigen.

Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske entfällt ebenfalls mit der neuen Verordnung.

Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2022

 


Aktuelle Informationen zur Coronaschutzimpfung auf www.sachsen.de

 



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